101 Positionen

HINWEIS 
Die kursiv gesetzte Zusammenfassung der einzelnen Papiere erfolgte durch KI (
Claude von Anthropic, Sprachmodell Sonnet 4.5). Die PDFs der Papiere wurden in die KI hochgeladen. Falls kein PDF vorlag, wurde der entsprechende Text von der Internetseite in die KI kopiert.
Der jeweilige Promt an die KI lautete: „Fasse den Text [von xxx] in maximal 100 Worten zusammen.“

Kategorie / Schlagwort

Deutscher Städtetag

Zukunftsfeste Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen in den Städten

Positionspapier des Deutschen Städtetages

Die Kommunen fordern grundlegende Reformen, da ihre Leistungsfähigkeit als Rückfallebene der Daseinsvorsorge bereits überschritten ist. 

Zentrale Forderungen: 

Pflegekassen müssen Kommunen aktuelle kleinräumige Daten mindestens halbjährlich liefern, Zulassung und Förderung von Einrichtungen nur nach kommunaler Zustimmung, verbindliche Teilnahme aller Akteure an kommunalen Pflegekonferenzen. 

Pflege sozialraumorientiert ausrichten, Pflegeberatung in kommunale Verantwortung geben, pflegende Angehörige besser unterstützen und finanziell honorieren. 

Personalbemessungsinstrument flexibler gestalten, Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern, Sektorengrenzen durch Innovationsklausel auflösen. 

Kommunen benötigen funktionierende Rahmenbedingungen und ausreichende finanzielle Ressourcen für zukunftsfeste Pflegeinfrastruktur.

Das 17-seitige Positionspapier ist mit 11 expliziten Forderungen präzisiert:

„1. Eine gute kommunale Pflegeplanung ist Voraussetzung für den lokalen Aufbau bedarfsgerechter und effizienter Versorgungstrukturen. Die Pflegekassen sind zu verpflichten, den Kommunen die erforderlichen aktuellen und kleinräumigen Daten mindestens halbjährlich zur Verfügung zu stellen.

2. Zulassung und Förderung von Einrichtungen dürfen künftig nur noch nach Zustimmung durch die Kommune erfolgen. Alle im Sozialraum wesentlichen Akteure sind zur verbindlichen Teilnahme an kommunalen Pflegekonferenzen zu verpflichten.

3. Die Pflege einschließlich der vorpflegerischen Versorgung ist sozialraumorientiert auszurichten.

4. Die Pflegeberatung ist in die Verantwortung der Kommunen zu geben. Die Finanzierung soll weiterhin zum überwiegenden Teil durch die Pflegekassen erfolgen. Alle am Pflegeprozess beteiligten Akteure haben sich angemessen zu beteiligen. Beratung, Bedarfsfeststellung, Versorgungsplanung
und Case-Management müssen in einen zeitlichen und organisatorischen Zusammenhang gebracht werden.

5. Pflegende An- und Zugehörige benötigen ein besseres Angebot an Unterstützung- und Hilfsmaßnahmen. Ihr Engagement ist auch finanziell angemessen zu honorieren.

6. Das neue Personalbemessungsinstrument (PeBeMe) muss einen flexibleren Personaleinsatz und vorübergehende Standardabsenkungen in personellen Notlagen ermöglichen.

7. Um mehr Fachkräfte für die Altenpflege zu gewinnen, muss die Anerkennung von ausländischen Ausbildungs- und Berufsabschlüssen für Gesundheitsberufe erleichtert werden.

8. Sektorengrenzen müssen aufgelöst werden. Es bedarf hierzu einer Innovationsklausel, die die Entwicklung innovativer Angebots- und Versorgungsstrukturen ermöglicht. Sie muss durch ein Förderprogramm für innovative Ansätze ergänzt werden.

9. Der Bau barrierearmer Wohnungen sowie der Umbau im Bestand sind besser als bislang zu fördern. Die Finanzierung notwendiger Wohnungsanpassungen durch die Kranken- und Pflegekassen ist auszuweiten.

10. Technische Hilfsmittel und Assistenzsysteme sind in den Leistungskatalog des SGB XI aufzunehmen. Es ist ein Digitalpakt Pflege zu initiieren, mit dem notwendige Investitionsmaßnahmen angestoßen und finanziert werden.

11. Der Bund wird aufgefordert, die Pflegeversicherung als Vollversicherung auszugestalten. Zumindest hat ein Sockel-Spitze-Tausch zu erfolgen. Die Diskriminierung versicherter pflegebedürftiger Menschen mit Behinderung bei den Leistungen der Pflegeversicherung muss beendet werden, indem § 43 a SGB XI aufgehoben wird.“

Deutscher Städtetag